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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B
"Funktionsstörung eines Notstromdieselaggregats"
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Ereigniszeitpunkt: |
26.01.2002 |
Sachverhalt: |
Bei einer scharfen Funktionsprüfung nach Abschluss von Wartungsarbeiten an einem
Notstromdieselaggregat startete der Die-selmotor nicht ordnungsgemäß. Dadurch waren
die Verbraucher der zugehörigen Notstromschiene vorübergehend ohne Strom-versorgung.
Ursache war eine nicht ausreichend entlüftete Kraftstoffleitung.
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (= Normalmeldung)
Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES (= keine
sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Die Kraftstoffleitung wurde entlüftet und die
Funktionsprüfung anschließend erfolgreich wiederholt. Das Notstromdieselaggregat steht
wieder uneingeschränkt zur Verfügung. |
Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf den
Betrieb der Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung.Radioaktivität wurde
nicht frei gesetzt.Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt.Nach
derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden. |
Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B
"Ausfall der Sprühwasserlöschanlage im Steuerstabsantriebsraum"
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Ereigniszeitpunkt: |
11. März 2002 |
Sachverhalt: |
Bei einer Funktionsprüfung der Fernschaltventilstation einer Sprühflutanlage
arbeitete der hydraulischer Kolbendrehantrieb einer Absperrklappe nicht
ordnungsgemäß
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Fehlerursache war eine verbogene Spindel in dem
Ansteuerventil des Kolbendrehantriebs. Nach dem kompletten Austausch der schadhaften
Absperreinheit wurde die Prüfung wiederholt. Dabei funktionierte die
Fernschaltventilstation ordnungsgemäß.
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Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die
Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht frei
gesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach derzeitigem
Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
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Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B
"Anforderung des Notstromdieselaggregats durch das Reaktorschutzsystem"
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Ereigniszeitpunkt: |
18. März 2002 |
Sachverhalt: |
Während des diesjährigen Revisionsstillstands sollte die automatische Umschaltung
einer 10-kV-Notstromschaltanlage auf das Reservenetz überprüft werden. Aufgrund einer
Fehlauslösung kam es nicht zu der Umschaltung, stattdessen startete der zugehörige
Notstromdieselgenerator automatisch, die Verbraucher der zugehörigen Schiene wurden
jedoch nicht mit Spannung versorgt. Ein vergleichbares Vorkommnis hatte sich 4 Tage
zuvor in einer anderen Notstromschaltanlage des Blocks B ereignet.
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Nach Erkennen des Fehlers wurde vom Schichtpersonal
die normale Spannungsversorgung der Notstromschiene wieder hergestellt
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Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die
Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Wegen der mehrfach
(3-fach redundant) vorhandenen Sicherheitseinrichtungen ist während des
Anlagenstillstands die Spannungslosigkeit einer Notstromschiene zulässig.
Radioaktivität wurde nicht frei gesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist
nicht beeinträchtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des
Betreibers bestätigt werden.
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Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B
"Funktionsstörung einer DDA-Entwässerungsarmatur im Frischdampfsystem"
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Ereigniszeitpunkt: |
23. März 2002 |
Sachverhalt: |
Im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung der Hilfsdampf-Isolations-Ventile während des
Anfahrens des Blocks B nach der diesjährigen Revision schloss eine Durchdringungsabschluss
(DDA) -Entwässerungsarmatur auf Anforderung durch den Reaktorschutz nicht.
Ursache für das Nichtschließen der Armatur war ein Verdrahtungsfehler bei einer
Vorrangbaugruppe im Zuge des Tauschs von elektronischen Baugruppen währen der
Revision
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Richtigstellung der Drahtverbindung. Die im Anschluss
nochmals durchgeführte Wiederkehrende Prüfung war erfolgreich.
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Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die
Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung.Radioaktivität wurde nicht frei
gesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt.
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Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block C
"Funktionsstörung des 10-kV-Leistungsschalters einer nuklearen Nebenkühlwasserpumpe"
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Ereigniszeitpunkt: |
24. April 2002 |
Sachverhalt: |
Nach einem aus betrieblichen Gründen erfolgten Start der Nuklearen Nachkühlketten zum Kühlen der
Kondensationskammer im Block C konnte der Federspeicher des 10-kV-Leistungs-schalters einer
Nebenkühlwasserpumpe durch den Aufzugsmotor nicht wieder vollständig gespannt werden, sodass ein
erneuter Start der Pumpe nicht möglich gewesen wäre. Demzufolge wäre bei einem angenommenen
Notstromfall für eine Zeit von ca. 2,5 Stunden bis zum Abschluss des Tauschs des gestörten
Schalters eine Nachkühlkette nicht zur Verfügung gestanden.
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Austausch des gestörten 10-kV-Leistungsschalters durch einen
Reserveschalter mit anschließender erfolgreicher Funktionsprüfung.
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Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die
Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung.Radioaktivität wurde nicht
freigesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach
derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
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Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B
"Schaden am Zulüfter eines Notstromdieselgebäudes"
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Ereigniszeitpunkt: |
14. Mai 2002 |
Sachverhalt: |
Im Block B des KRB II - der Block befindet sich derzeit im Leistungsbetrieb -
fiel ein Zulüfter für ein Notstromdieselgebäude aus. Die Störung wurde auf der
Hauptwarte signalisiert und der Reservelüfter automatisch zugeschaltet. Ursache für
den Ausfall war ein Lagerschaden am Antriebsmotor des Lüfters.
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (Normalmeldung)
Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala
INES = 0 (= keine sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Der defekte Antriebsmotor wurde ausgetauscht.
Der Lüfter steht wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
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Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die
Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht
frei gesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach
derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
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Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block C
"Nichtschließen einer Durchdringungsarmatur bei betrieblicher Ansteuerung
während Blockstillstand"
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Ereigniszeitpunkt: |
01. Juli 2002 |
Sachverhalt: |
Zum Füllen einer Frischdampfleitung nach dem Abfahren des Blocks C zum Brennelementwechsel
sollte eine Entwässerungs-armatur (Kleinaramatur mit der Nennweite 25 mm), geschlossen werden.
Die Armatur ließ sich nicht schließen. Die nachfolgend durchgeführte Inspektion der Armatur
ergab, dass die Spindel in der Durchführung durch den Faltenbalg nicht frei gängig war.
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (Normalmeldung)
Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala
INES = 0 (= keine sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Tausch des defekten Armatureneinsatzes gegen
Reserveteil.
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Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die
Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht
freigesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Der
Block C ist zum Brennelementwechsel abgeschaltet. Nach derzeitigem Kenntnisstand
kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
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Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block C
"Defekte Brennelemente beim Ganzkern-Sippingtest",
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Ereigniszeitpunkt: |
16. Brennelemente-Wechsel |
Sachverhalt: |
Beim Ganzkern-Sippingtest (Dichtheitsprüfung von Brennelementen) während des 16.
Brennelement-Wechsels im Block C wurden drei Brennelemente (BE) mit Hüllrohrdefekten
detektiert. Weitergehende Untersuchungen werden durch den Hersteller der BE durchgeführt werden.
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (Normalmeldung)
Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala
INES = 0 (= keine sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Ersatz der defekten BE durch intakte.
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Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage,
das Betriebspersonal und die Umgebung. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht
beeinträchtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers
bestätigt werden.
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Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen Block C
"Befunde an störfallfesten Stellantrieben "
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Ereigniszeitpunkt: |
19. Oktober 2002 |
Sachverhalt: |
Infolge der Auswertung mehrerer Vorkommnisse in anderen Kernkraftwerken wurde eine Inspektion
an den störfallfesten Stellantrieben im Sicherheitsbehälter des Reaktorgebäudes durchgeführt.
Die Befundaufnahme zeigte, dass an einigen Antrieben die spezifizierten Druckentlastungs- bzw.
Kondenswasserbohrungen sowie Überdruckventile nicht vorhanden waren.
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Herstellung des Sollzustandes der betroffenen Antriebe
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Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die
Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht
freigesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach
derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden
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Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen Block B
"Befunde an störfallfesten Stellantrieben "
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Ereigniszeitpunkt: |
20. Oktober 2002 |
Sachverhalt: |
Infolge der Auswertung mehrerer Vorkommnisse in anderen Kernkraftwerken wurde eine Inspektion
an den störfallfesten Stellantrieben im Sicherheitsbehälter des Reaktorgebäudes durchgeführt.
Die Befundaufnahme zeigte, dass an einigen An-trieben die spezifizierten Druckentlastungs- bzw.
Kondenswasserbohrungen sowie Überdruckventile nicht vorhanden waren.
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Herstellung des spezifizierten Zustandes der betroffenen Antriebe
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Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die
Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht
freigesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach
derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden
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Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen Block C
"Funktionsstörung einer Zeitbaugruppe im Reaktorschutzsystem"
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Ereigniszeitpunkt: |
24. Oktober 2002 |
Sachverhalt: |
Bei einer wiederkehrenden Prüfung der Versorgung einer Notstromschiene durch den
Notstromdiesel konnte der Dieselgenerator aufgrund eines defekten elektronischen
Zeitgliedes im Reaktorschutzsystem nicht auf die Schiene geschaltet werden. Somit
blieb die Schiene und die unterlagerten Niederspannungsschienen spannungslos. Die
angeschlossenen Verbraucher waren damit kurzzeitig unverfügbar.
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Austausch des defekten Zeitgliedes. Anschließende
erfolgreiche Wiederholung der Prüfung
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Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die
Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht
freigesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach
derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
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Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B
"Funktionsstörung eines Magnetvorsteuerventils"
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Ereigniszeitpunkt: |
25. November 2002 |
Sachverhalt: |
Bei einer wiederkehrenden Prüfung im Druckentlastungs-/Druckbegrenzungssystem
öffnete ein magnetisch betätigtes Vorsteuerventil nicht, als es von Hand
angesteuert wurde.
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (Normalmeldung)
Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES
= (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Ursache war ein defektes Elektronik-Bauteil
(Löschdiode) in der Ansteuerung des Vorsteuerventils. Die Ansteuerungseinrichtung
wurde komplett ausgetauscht. Danach wurde die Prüfung wiederholt. Das Ventil
funktioniert wieder einwandfrei.
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Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die
Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung.Radioaktivität wurde nicht
frei gesetzt.Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach
derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.Im
Hinblick auf ein vergleichbares Vorkommnis, das bereits im Januar dieses Jahres
gemeldet worden war, sind noch weiterge-hende Untersuchungen zur Fehlerursache
durchzuführen.
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Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B
"Notstromdieselstart durch Unterspannungsanregung beim Umschalten der Reservenetzversorgung"
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Ereigniszeitpunkt: |
02. Dezember 2002 |
Sachverhalt: |
Zum Testen von Stromwandlern des 110 kV-Reservenetzes wurde eine Notstromschiene
auf das Reservenetz geschaltet. Bei der Wiederherstellung des Ausgangszustandes
(Versorgung der Notstromschiene durch die Eigenbedarfseinspeisung) wurde
versehentlich die Einspeisung durch den Notstrom-Dieselgenerator nicht blockiert.
Nach Abschaltung der Reservenetzeinspeisung und damit Spannungslosigkeit der
Notstromschiene startete deshalb das Notstromdieselaggregat auslegungsgemäß.
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Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: |
Meldekategorie N (Normalmeldung)
Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES
= (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
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Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: |
Wiederherstellung der Versorgung der betroffenen
Notstromschiene über die Eigenbedarfseinspeisung.
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Bewertung des Umweltministeriums: |
Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die
Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht
freigesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach
derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
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Quelle: |
Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz |
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