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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B "Funktionsstörung eines Notstromdieselaggregats"
Ereigniszeitpunkt: 26.01.2002
Sachverhalt: Bei einer scharfen Funktionsprüfung nach Abschluss von Wartungsarbeiten an einem Notstromdieselaggregat startete der Die-selmotor nicht ordnungsgemäß. Dadurch waren die Verbraucher der zugehörigen Notstromschiene vorübergehend ohne Strom-versorgung. Ursache war eine nicht ausreichend entlüftete Kraftstoffleitung.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (= Normalmeldung)
Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES (= keine sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Die Kraftstoffleitung wurde entlüftet und die Funktionsprüfung anschließend erfolgreich wiederholt. Das Notstromdieselaggregat steht wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf den Betrieb der Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung.Radioaktivität wurde nicht frei gesetzt.Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt.Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz

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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B "Ausfall der Sprühwasserlöschanlage im Steuerstabsantriebsraum"
Ereigniszeitpunkt: 11. März 2002
Sachverhalt: Bei einer Funktionsprüfung der Fernschaltventilstation einer Sprühflutanlage arbeitete der hydraulischer Kolbendrehantrieb einer Absperrklappe nicht ordnungsgemäß
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Fehlerursache war eine verbogene Spindel in dem Ansteuerventil des Kolbendrehantriebs. Nach dem kompletten Austausch der schadhaften Absperreinheit wurde die Prüfung wiederholt. Dabei funktionierte die Fernschaltventilstation ordnungsgemäß.
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht frei gesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz

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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B "Anforderung des Notstromdieselaggregats durch das Reaktorschutzsystem"
Ereigniszeitpunkt: 18. März 2002
Sachverhalt: Während des diesjährigen Revisionsstillstands sollte die automatische Umschaltung einer 10-kV-Notstromschaltanlage auf das Reservenetz überprüft werden. Aufgrund einer Fehlauslösung kam es nicht zu der Umschaltung, stattdessen startete der zugehörige Notstromdieselgenerator automatisch, die Verbraucher der zugehörigen Schiene wurden jedoch nicht mit Spannung versorgt. Ein vergleichbares Vorkommnis hatte sich 4 Tage zuvor in einer anderen Notstromschaltanlage des Blocks B ereignet.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Nach Erkennen des Fehlers wurde vom Schichtpersonal die normale Spannungsversorgung der Notstromschiene wieder hergestellt
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Wegen der mehrfach (3-fach redundant) vorhandenen Sicherheitseinrichtungen ist während des Anlagenstillstands die Spannungslosigkeit einer Notstromschiene zulässig. Radioaktivität wurde nicht frei gesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz

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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B "Funktionsstörung einer DDA-Entwässerungsarmatur im Frischdampfsystem"
Ereigniszeitpunkt: 23. März 2002
Sachverhalt: Im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung der Hilfsdampf-Isolations-Ventile während des Anfahrens des Blocks B nach der diesjährigen Revision schloss eine Durchdringungsabschluss (DDA) -Entwässerungsarmatur auf Anforderung durch den Reaktorschutz nicht. Ursache für das Nichtschließen der Armatur war ein Verdrahtungsfehler bei einer Vorrangbaugruppe im Zuge des Tauschs von elektronischen Baugruppen währen der Revision
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Richtigstellung der Drahtverbindung. Die im Anschluss nochmals durchgeführte Wiederkehrende Prüfung war erfolgreich.
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung.Radioaktivität wurde nicht frei gesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt.
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz

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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block C
"Funktionsstörung des 10-kV-Leistungsschalters einer nuklearen Nebenkühlwasserpumpe"
Ereigniszeitpunkt: 24. April 2002
Sachverhalt: Nach einem aus betrieblichen Gründen erfolgten Start der Nuklearen Nachkühlketten zum Kühlen der Kondensationskammer im Block C konnte der Federspeicher des 10-kV-Leistungs-schalters einer Nebenkühlwasserpumpe durch den Aufzugsmotor nicht wieder vollständig gespannt werden, sodass ein erneuter Start der Pumpe nicht möglich gewesen wäre. Demzufolge wäre bei einem angenommenen Notstromfall für eine Zeit von ca. 2,5 Stunden bis zum Abschluss des Tauschs des gestörten Schalters eine Nachkühlkette nicht zur Verfügung gestanden.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Austausch des gestörten 10-kV-Leistungsschalters durch einen Reserveschalter mit anschließender erfolgreicher Funktionsprüfung.
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung.Radioaktivität wurde nicht freigesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz

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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B
"Schaden am Zulüfter eines Notstromdieselgebäudes"
Ereigniszeitpunkt: 14. Mai 2002
Sachverhalt: Im Block B des KRB II - der Block befindet sich derzeit im Leistungsbetrieb - fiel ein Zulüfter für ein Notstromdieselgebäude aus. Die Störung wurde auf der Hauptwarte signalisiert und der Reservelüfter automatisch zugeschaltet. Ursache für den Ausfall war ein Lagerschaden am Antriebsmotor des Lüfters.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung)
Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES = 0 (= keine sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der defekte Antriebsmotor wurde ausgetauscht. Der Lüfter steht wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht frei gesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz

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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block C
"Nichtschließen einer Durchdringungsarmatur bei betrieblicher Ansteuerung während Blockstillstand"
Ereigniszeitpunkt: 01. Juli 2002
Sachverhalt: Zum Füllen einer Frischdampfleitung nach dem Abfahren des Blocks C zum Brennelementwechsel sollte eine Entwässerungs-armatur (Kleinaramatur mit der Nennweite 25 mm), geschlossen werden. Die Armatur ließ sich nicht schließen. Die nachfolgend durchgeführte Inspektion der Armatur ergab, dass die Spindel in der Durchführung durch den Faltenbalg nicht frei gängig war.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung)
Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES = 0 (= keine sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Tausch des defekten Armatureneinsatzes gegen Reserveteil.
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht freigesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Der Block C ist zum Brennelementwechsel abgeschaltet. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz

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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block C
"Defekte Brennelemente beim Ganzkern-Sippingtest",
Ereigniszeitpunkt: 16. Brennelemente-Wechsel
Sachverhalt: Beim Ganzkern-Sippingtest (Dichtheitsprüfung von Brennelementen) während des 16. Brennelement-Wechsels im Block C wurden drei Brennelemente (BE) mit Hüllrohrdefekten detektiert. Weitergehende Untersuchungen werden durch den Hersteller der BE durchgeführt werden.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung)
Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES = 0 (= keine sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Ersatz der defekten BE durch intakte.
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz

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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen Block C
"Befunde an störfallfesten Stellantrieben "
Ereigniszeitpunkt: 19. Oktober 2002
Sachverhalt: Infolge der Auswertung mehrerer Vorkommnisse in anderen Kernkraftwerken wurde eine Inspektion an den störfallfesten Stellantrieben im Sicherheitsbehälter des Reaktorgebäudes durchgeführt. Die Befundaufnahme zeigte, dass an einigen Antrieben die spezifizierten Druckentlastungs- bzw. Kondenswasserbohrungen sowie Überdruckventile nicht vorhanden waren.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Herstellung des Sollzustandes der betroffenen Antriebe
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht freigesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz

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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen Block B
"Befunde an störfallfesten Stellantrieben "
Ereigniszeitpunkt: 20. Oktober 2002
Sachverhalt: Infolge der Auswertung mehrerer Vorkommnisse in anderen Kernkraftwerken wurde eine Inspektion an den störfallfesten Stellantrieben im Sicherheitsbehälter des Reaktorgebäudes durchgeführt. Die Befundaufnahme zeigte, dass an einigen An-trieben die spezifizierten Druckentlastungs- bzw. Kondenswasserbohrungen sowie Überdruckventile nicht vorhanden waren.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Herstellung des spezifizierten Zustandes der betroffenen Antriebe
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht freigesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz

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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen Block C
"Funktionsstörung einer Zeitbaugruppe im Reaktorschutzsystem"
Ereigniszeitpunkt: 24. Oktober 2002
Sachverhalt: Bei einer wiederkehrenden Prüfung der Versorgung einer Notstromschiene durch den Notstromdiesel konnte der Dieselgenerator aufgrund eines defekten elektronischen Zeitgliedes im Reaktorschutzsystem nicht auf die Schiene geschaltet werden. Somit blieb die Schiene und die unterlagerten Niederspannungsschienen spannungslos. Die angeschlossenen Verbraucher waren damit kurzzeitig unverfügbar.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES = 0 (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Austausch des defekten Zeitgliedes. Anschließende erfolgreiche Wiederholung der Prüfung
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht freigesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz

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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B
"Funktionsstörung eines Magnetvorsteuerventils"
Ereigniszeitpunkt: 25. November 2002
Sachverhalt: Bei einer wiederkehrenden Prüfung im Druckentlastungs-/Druckbegrenzungssystem öffnete ein magnetisch betätigtes Vorsteuerventil nicht, als es von Hand angesteuert wurde.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung)
Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES = (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Ursache war ein defektes Elektronik-Bauteil (Löschdiode) in der Ansteuerung des Vorsteuerventils. Die Ansteuerungseinrichtung wurde komplett ausgetauscht. Danach wurde die Prüfung wiederholt. Das Ventil funktioniert wieder einwandfrei.
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung.Radioaktivität wurde nicht frei gesetzt.Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.Im Hinblick auf ein vergleichbares Vorkommnis, das bereits im Januar dieses Jahres gemeldet worden war, sind noch weiterge-hende Untersuchungen zur Fehlerursache durchzuführen.
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz

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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen, Block B
"Notstromdieselstart durch Unterspannungsanregung beim Umschalten der Reservenetzversorgung"
Ereigniszeitpunkt: 02. Dezember 2002
Sachverhalt: Zum Testen von Stromwandlern des 110 kV-Reservenetzes wurde eine Notstromschiene auf das Reservenetz geschaltet. Bei der Wiederherstellung des Ausgangszustandes (Versorgung der Notstromschiene durch die Eigenbedarfseinspeisung) wurde versehentlich die Einspeisung durch den Notstrom-Dieselgenerator nicht blockiert. Nach Abschaltung der Reservenetzeinspeisung und damit Spannungslosigkeit der Notstromschiene startete deshalb das Notstromdieselaggregat auslegungsgemäß.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung)
Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES = (ohne sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Wiederherstellung der Versorgung der betroffenen Notstromschiene über die Eigenbedarfseinspeisung.
Bewertung des Umweltministeriums: Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht freigesetzt. Der sichere Betrieb des Kraftwerks ist nicht beeinträchtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Einstufung des Betreibers bestätigt werden.
Quelle: Bayerisches Umweltministerium oder Bundesamt für Strahlenschutz